Vorschriften

Hitzewelle – Kanton verstärkt Schutz von Arbeitnehmenden vor Sonneneinstrahlung

Angesichts der zunehmenden Hitzewellen verstärkt die Dienststelle für Arbeitnehmerschutz und Arbeitsverhältnisse (DAA) die Massnahmen zum Schutz der Gesundheit von Arbeitnehmenden, die körperlich anstrengende Tätigkeiten im Freien ausüben. Ein dichteres Überwachungsnetz erlaubt es künftig, Risikosituationen frühzeitiger und präziser zu erkennen. Sobald die kritischen Schwellenwerte erreicht sind, empfiehlt der Kanton nachdrücklich, schwere Arbeiten unter direkter Sonneneinstrahlung in den betroffenen Gebieten zwischen 14:00 und 17:00 Uhr zu unterbrechen. Erfordert es der Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmenden, kann der Kanton ein formelles Verbot erlassen.
Hitzewelle – Kanton verstärkt Schutz von Arbeitnehmenden vor Sonneneinstrahlung

Hitzewelle: Die Walliser Bauunternehmen passen sich der Situation an.

Angesichts der derzeitigen Hitzewelle im Wallis sind sich die Bauunternehmen der Notwendigkeit bewusst, die Arbeitsorganisation anzupassen, um die Gesundheit ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu schützen. Flexible Arbeitszeiten, verstärkte Präventionsmassnahmen und eine angepasste Organisation der Baustellen tragen dazu bei, die Belastung des Personals durch die Hitze zu begrenzen und gleichzeitig die Fortsetzung der Arbeiten zu gewährleisten.
Hitzewelle: Die Walliser Bauunternehmen passen sich der Situation an.
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