Angepasste Öffnungszeiten
Angesichts der aktuellen Lage kann eine vorübergehende Anpassung der Arbeitszeiten vorgenommen werden, wobei die im Tarifvertrag (GAV) festgelegten Verpflichtungen zum Schutz der Arbeitnehmenden einzuhalten sind.
Während der Hitzewelle können folgende Massnahmen in Betracht gezogen werden:
- den Beginn des Arbeitstages vorverlegen;
- die Arbeitszeit anders über die Woche verteilen;
- bei Bedarf und in Ausnahmefällen eine Tätigkeit am Samstag vorsehen.
Diese Anpassungen sind unter folgenden Voraussetzungen möglich:
- Die wöchentliche Arbeitszeit entspricht den Bestimmungen des GAV;
- Die Arbeiten auf der Baustelle dürfen ohne Genehmigung nicht vor 6:00 Uhr beginnen.
Mit einer Medienmitteilung vom 14. Juli kündigt der Kanton Wallis an, den Schutz der Arbeitnehmenden, die der Sonneneinstrahlung ausgesetzt sind, zu verstärken.
Einsatz des Überwachungssystems
Der Staat Wallis bietet zusätzlich zu den Vorsorgemassnahmen, die Sie bereits umsetzen, sowie der Arbeitsorganisation gemäss den geltenden Verträgen, ein Netzwerk an Sonden auf. Diese ermöglichen die Beobachtung der Wetterbedingungen in Echtzeit.
Die Lufttemperatur wird von den Sonden nicht gemessen. Sie berechnen den Hitzeindex WBGT, der mehrere meteorologische Parameter (Temperatur, Luftfeuchtigkeit, Sonneneinstrahlung und Windstärke) nutzt, um das Niveau der Wärmebelastung für die Arbeitnehmenden einzuschätzen. Sobald die Schwelle von 29,4 WBGT erreicht ist, werden die Bedingungen als kritisch eingestuft – namentlich für schwere körperliche Arbeiten in der Sonne. Daraufhin werden verstärkte Schutzmassnahmen empfohlen.
Wir laden Sie ein, die Karte der Sonden anzuschauen, die vom Staat Wallis zur Verfügung gestellt wurde, um die Entwicklung der Lage in den betroffenen Gebieten zu verfolgen und die Vorhersagen für 3 Tage für jede aktivierte Sonde einzusehen.
Empfehlungen des Kantons
Sobald die Vorhersagen eine Überschreitung der kritischen Schwellen der Wärmebelastung in einer bestimmten Zone anzeigen, und dies während mindestens einer Stunde (29,4 °C WBGT), wird von intensiver körperlicher Arbeit in der Sonne ohne Schattenbereich zwischen 14:00 und 17:00 Uhr dringend abgeraten.
Die Einhaltung dieser Empfehlungen kann Gegenstand von Kontrollen vor Ort werden. Wenn diese Empfehlungen nicht ausreichend befolgt werden, kann der Kanton ein ausdrückliches Verbot von schwerer körperlicher Arbeit im Freien ohne Schattenbereich, zwischen 14:00 und 17:00 Uhr, in den betroffenen Gebieten verhängen.
Auswirkungen auf das Gehalt
Die im Rahmen der Hitzewelle eingeführten Anpassungen der Arbeitszeiten gelten nicht als Überstunden. Sie stellen eine andere Gestaltung der Arbeitszeit dar, die ausschliesslich dem Schutz der Gesundheit der Mitarbeitenden dient.
Vor diesem Hintergrund haben die paritätischen Berufsausschüsse einer Ausnahmeregelung zugestimmt, wonach die üblicherweise für Überstunden vorgesehenen Lohnzuschläge nicht systematisch angewendet werden müssen, sofern diese Massnahmen:
- klar geregelt sind;
- auf die Dauer der Hitzewelle beschränkt bleiben.
Arbeit am Samstag
Samstagsarbeit darf nur in Ausnahmefällen und auf das absolut Notwendige beschränkt erfolgen. Angesichts der besonders anspruchsvollen Witterungsbedingungen ist es unerlässlich, das Gleichgewicht und die Gesundheit der Mitarbeiter zu wahren.
Die unter der Woche nicht geleisteten Arbeitsstunden können zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt oder am Jahresende ausgeglichen werden.
Jeder Antrag auf Samstagarbeit bedarf einer vorherigen Genehmigung und muss zwingend auf der Plattform www.travaildusamedi.ch registriert werden.