Hitzewelle: Anpassung der Arbeitsorganisation und der Arbeitszeiten

Die derzeitige Hitzewelle erfordert eine Anpassung der Organisation auf den Baustellen, um die Gesundheit der Mitarbeiter zu schützen und gleichzeitig die Fortsetzung der Arbeiten zu ermöglichen. Es können verschiedene Maßnahmen ergriffen werden, sei es in Bezug auf die Arbeitszeiten oder auf Präventionsmaßnahmen.

Angepasste Öffnungszeiten

Angesichts der aktuellen Lage kann eine vorübergehende Anpassung der Arbeitszeiten vorgenommen werden, wobei die im Tarifvertrag (CCT) festgelegten Verpflichtungen zum Schutz der Arbeitnehmer einzuhalten sind.

Während der Hitzewelle können folgende Maßnahmen in Betracht gezogen werden:

  • den Beginn des Arbeitstages vorverlegen;
  • die Arbeitszeit anders über die Woche verteilen;
  • bei Bedarf und in Ausnahmefällen eine Tätigkeit am Samstag vorzusehen.

Diese Anpassungen sind unter folgenden Voraussetzungen möglich:

  • Die wöchentliche Arbeitszeit entspricht den Bestimmungen des Tarifvertrags;
  • Die Arbeiten auf der Baustelle dürfen ohne Genehmigung nicht vor 6:00 Uhr beginnen.

Ausnahmsweise gewährt der Kanton Wallis derzeit während Hitzewellen eine Sonderregelung: Die Mitarbeiter dürfen bereits um 5:00 Uhr ihr Zuhause verlassen, um um 5:30 Uhr auf der Baustelle zu sein.

Auswirkungen auf das Gehalt

Die im Rahmen der Hitzewelle eingeführten Anpassungen der Arbeitszeiten gelten nicht als Überstunden. Sie stellen eine andere Gestaltung der Arbeitszeit dar, die ausschließlich dem Schutz der Gesundheit der Mitarbeiter dient.

Vor diesem Hintergrund haben die paritätischen Berufsausschüsse einer Ausnahmeregelung zugestimmt, wonach die üblicherweise für Überstunden vorgesehenen Lohnzuschläge nicht systematisch angewendet werden müssen, sofern diese Maßnahmen:

  • klar geregelt sind;
  • auf die Dauer der Hitzewelle beschränkt bleiben.

Arbeit am Samstag

Samstagsarbeit darf nur in Ausnahmefällen und auf das absolut Notwendige beschränkt erfolgen. Angesichts der besonders anspruchsvollen Witterungsbedingungen ist es unerlässlich, das Gleichgewicht und die Gesundheit der Mitarbeiter zu wahren.

Die unter der Woche nicht geleisteten Arbeitsstunden können zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt oder am Jahresende ausgeglichen werden.

Jeder Antrag auf Arbeit am Samstag bedarf einer vorherigen Genehmigung und muss zwingend auf der Plattform www.travaildusamedi.ch registriert werden.

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