
Der Kanton Wallis überarbeitet derzeit das Gesetz zum Schutz gegen Feuer und Naturelemente. In Erwartung dieser Revision und um Prioritäten festzulegen sowie gleichzeitig pragmatisch und verhältnismässig auf die von den Gemeinden und den kommunalen Sicherheitsbeauftragten geäusserten Bedürfnisse einzugehen, hat die Dienststelle für zivile Sicherheit und Militär (DZSM) eine gezielte Überarbeitung der Verordnung betreffend Brandverhütungsmassnahmen vorgenommen. Diese wurde vom Staatsrat genehmigt und tritt am 1.September 2026 in Kraft.
Diese Revision folgt auf mehrere dringliche Postulate, die der Grosse Rat an seiner Session im März 2026 vor dem Hintergrund der Tragödie von Crans-Montana angenommen hatte. Im Zuge der Überarbeitung der Verordnung hat die DZSM zudem eine neue Richtlinie erarbeitet. Diese Arbeit erfolgte in Absprache mit den betroffenen Kreisen und Akteuren. Ziel ist es, die Kontrollen von risikobehafteten Gebäuden zu verstärken und dabei den Grundsatz der Verhältnismässigkeit zu wahren. Die Personensicherheit bleibt dabei das oberste Ziel.
Vier Kontrollstufen je nach Risiko
Die neue Richtlinie unterscheidet vier Gebäudekategorien mit einem an das Risiko angepassten Kontrollintervall:
Selbstkontrolle: Bei Gebäuden mit einer Höhe von weniger als 30 Metern, die ausschliesslich zu Wohnzwecken genutzt werden, werden die regelmässigen Kontrollen von den Eigentümern selbst durchgeführt.
Hohes Risiko: Kontrolle einmal jährlich, insbesondere für Nachtbars, Schulen oder Alters- und Pflegeheime
Mittleres Risiko: Kontrolle alle drei Jahre, insbesondere für Restaurants, Kirchen oder Kinos
Geringes Risiko: Kontrolle alle fünf Jahre, insbesondere für Geschäfte und kleine bis mittelgrosse Gewerbebetriebe und Take-Away
Für die Unternehmen kann dies je nach betroffenem Tätigkeitsbereich erhebliche Auswirkungen haben. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der wichtigsten Herausforderungen nach Unternehmenstyp. Bei Fragen können Sie sich gerne an Ihren Verbandssekretär wenden.

