Walliser Mindestlohn: NEIN an der Abstimmung am 29. November ! 

Hinter dem sozialen Versprechen verbirgt sich eine gefährliche Scheinlösung. Ein würdiges Leben von der eigenen Arbeit? Selbstverständlich. Aber einen Mindestlohnvon 22 Franken pro Stunde – und 18 Franken in der Landwirtschaft – gesetzlich vorzuschreiben,ist nicht die richtige Lösung. Ein einheitlicher Mindestlohn berücksichtigt weder die sehr unterschiedlichen Gegebenheiten im Hotel- und Gaststättengewerbe, in der Landwirtschaft, im Baugewerbe, im Handwerk oder im Dienstleistungssektor – noch berücksichtigt er die regionalen Unterschiede zwischen dem Flachland und den Bergregionen. Für das Bureau des Métiers und constructionvalais ist klar, dass diese Initiative genau die Arbeitsplätze und Einkommen gefährdet, die sie angeblich schützen will. 

 

Walliser Mindestlohn: NEIN an der Abstimmung am 29. November ! 

In Branchen mit geringen Gewinnspannen lässt sich diese erzwungene Erhöhung nicht immer auffangen. Sie könnte zu einem Rückgang bei Neueinstellungen, zum Abbau von Arbeitsplätzen oder zu einer beschleunigten Automatisierung führen. Die ersten Opfer wären gering qualifizierte Arbeitskräfte, junge Menschen, die in den Arbeitsmarkt eintreten, und Saisonarbeiter.

Der Mindestlohn schwächt zudem die Berufsausbildung. Warum sollte man eine Lehre absolvieren, wenn eine sofortige Anstellung ohne Qualifikation ein höheres Gehalt verspricht? Indem er das CFC auf diese Weise entwertet, schränkt ein politisch festgelegter Mindestlohn willkürlich die Gehaltssteigerungen ein, die aufgrund von Erfahrung, Kompetenzen und Engagement anfallen.

Das Wallis verfügt bereits über ein funktionierendes System: die Sozialpartnerschaft. Löhne und Arbeitsbedingungen werden branchenweise zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern ausgehandelt.
33 Gesamtarbeitsverträge und 3 Musterverträge decken bereits die grosse Mehrheit der betroffenen Branchen ab. Dieses Modell ermöglicht es, die Arbeitnehmer zu schützen und gleichzeitig den wirtschaftlichen Gegebenheiten jedes einzelnen Berufs Rechnung zu tragen.

„Eine Sozialpolitik darf nicht allein anhand ihrer Absichten beurteilt werden, sondern anhand ihrer Folgen. Ein Gesetz, das den Zugang zum Arbeitsmarkt erschwert, schützt die Arbeitnehmer nicht. Es schwächt sie“, betont das KomiteeNEIN zum Walliser Mindestlohn“.

Der Staatsrat und der Grosse Rat haben diese Initiative klar abgelehnt, letzterer mit 93 zu 33 Stimmen. Das Komitee ruft nun die Walliserinnen und Walliser dazu auf, sich für Arbeitsplätze, die berufliche Bildung und eine bewährte Sozialpartnerschaft einzusetzen – so wie sie es bereits 2014 getan hatten, als sie ähnliche Vorlagen mit mehr als 80 % der Stimmen ablehnten.

Alle Personen, Unternehmen und Organisationen, die die Kampagne unterstützen möchten, können sich online unter non-salaire-minimum.ch dem Komitee anschließen.

Für das Bureau des Métiers und Constructionvalais ist das Fazit klar: Diese Initiative könnte die Einstellung neuer Mitarbeiter bremsen, die Wertigkeit der EFZ-Abschlüsse mindern und zum Abbau von Arbeitsplätzen führen. Sie muss abgelehnt werden.

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