RETAVAL

Die Vorpensionierungskasse zugunsten der Bauhandwerksbetriebe des Kantons Wallis (RETAVAL) wurde 1998 in Sitten mit dem Ziel gegründet, die Entlassung und Arbeitslosigkeit älterer Arbeitnehmer zu verhindern. Die Beschwerlichkeit der Arbeit, vor allem gegen Ende der Berufstätigkeit in dieser Branche trug ebenfalls zur Entstehung der Stiftung bei.

Eine Vorpensionierung für Bauhandwerker.

Als erste in der Schweiz gegründete Vorpensionierungskasse dieser Art hat die RETAVAL-Stiftung eine Bewegung in Gang gesetzt, die im ganzen Land übernommen wurde. Die Finanzierung der Stiftung basiert auf dem Umlageverfahren der Vorsorgekapitalien. Das bedeutet, dass die Einrichtung zum Zeitpunkt der Entstehung des Leistungsanspruchs eine ausreichende Reserve für die Finanzierung aller künftigen Ansprüche bildet.

Strenge Prinzipien.

Arbeitnehmer, welche bei einem Unternehmen angestellt sind, das dem Kollektivvertrag für die Vorpensionierungskasse RETAVAL angehört, können ab 62 Jahren vorzeitig in die Pensionierung eintreten. RETAVAL ist nicht dem Obligatorium durch das BVG (Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge) unterstellt, doch die von ihr angewandten Grundsätze des Risikomanagements sind nicht weniger streng.

Durch ihre paritätische Verwaltung möchte die RETAVAL-Stiftung das Vertrauensverhältnis zwischen den verschiedenen Akteuren der Branche festigen. Die getroffenen Entscheidungen basieren auf den gemeinsamen Erwartungen der Beitragszahler und der Arbeitgeber. Das Wachstum und die von RETAVAL erzielten Ergebnisse zeugen von einer sehr breiten Zustimmung.

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