Im November 2008 trat die Familienausgleichskasse der Schreiner des Oberwallis der CAFAB bei, die somit ihren Titel Familienausgleichskassedes Bauhandwerksnoch besser tragen konnte.
Mit der Einführung neuer gesetzlicher Bestimmungen im Jahr 2009 schlossen sich weitere dem Bausektor nahestehende Berufe der CAFAB an. Heute kann sie ihre Dienstleistungen allen Berufen des Baunebengewerbes anbieten.
Die CAFAB ist in Form eines Vereins gegründet. Es handelt sich um eine paritätisch organisierte Kasse, d. h. die Geschäftsleitung setzt sich aus Vertretern der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer zusammen. Die Delegiertenversammlung stellt das oberste Organ der Kasse dar. Sie tritt mindestens einmal pro Jahr zusammen.
Die Kindergeldkasse CAFAB ist eine anerkannte interprofessionelle Kasse. Sie verwaltet das Kindergeld für die folgenden Berufsgruppen:
- holzverarbeitende Betriebe im Kanton Wallis
- glasereibetriebe des Kantons Wallis
- sägewerke aus dem Kanton Wallis
- gipser- und Malerbetriebe des Kantons Wallis
- unternehmen für Innendekorationen
- unternehmen für die Verlegung von Fußböden
- unternehmen für industrielle Rohrleitungen aus dem Kanton Wallis
- unternehmen der Gebäudetechnik aus dem Kanton Wallis
- metallbauunternehmen aus dem Kanton Wallis
- unternehmen des Bauhandwerks, die Mitglied eines vom Bureau des Métiers verwalteten Berufsverbands sind und nicht bereits einer anderen Berufskasse angehören.
Die Delegiertenversammlung ist das oberste Organ der Kasse. Sie setzt sich aus 20 Delegierten zusammen, die die Unternehmen und ihre Arbeitnehmer vertreten.
Versammlungsleiter: Herr Florian Lovey, Präsident des Walliser Gipser- und Malermeisterverbandes.