1) Wann und wie melde ich eine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit?
So früh wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von 21 Tagen nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit, indem Sie die Arbeitsunfähigkeit dem Bureau des Métiers über die vom Bureau des Métiers zur Verfügung gestellte E-Business-Plattform melden. Jede besondere Situation muss auf dem Meldeformular unter der Rubrik „Bemerkung“ angegeben werden. Eine schnelle und vollständige Meldung ermöglicht eine optimale Steuerung der Arbeitsunfähigkeit.
2) Was ist zu tun, wenn eine Abwesenheit länger dauert oder wenn sich eine Situation verkompliziert?
Ärztliche Bescheinigungen, die die Arbeitsunfähigkeit verlängern, sind über die vom Bureau des Métiers zur Verfügung gestellte E-Business-Plattform zu übermitteln.
Bei komplexen Situationen steht Ihnen Ihr zugewiesener Sachbearbeiter, der auf der ersten erhaltenen Leistungsabrechnung aufgeführt ist, weiterhin zur Verfügung. Je nach Situation wird er die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um den Fall angemessen weiterzuverfolgen.
3) Welche Fristen gelten für die Auszahlung des Tagegelds?
In der Regel erfolgt die Auszahlung innerhalb von 10 Tagen nach der Meldung des Falles, sofern alle üblichen Unterlagen beim Versicherer eingegangen sind. Die Buchungen werden zweimal pro Woche, d.h. dienstags und freitags, erfasst. Hinzu kommen die üblichen Transaktionsfristen der Finanzinstitute, damit die entschädigten Beträge auf Ihrem Bank- oder Postkonto erscheinen.
Durch die Nutzung der E-Business-Plattform, die das Bureau des Métiers für die Meldung Ihrer Meldungen zur Verfügung stellt, wird dieser Prozess somit optimiert.
4) Welche Pflichten haben Ihre Angestellten im Falle einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit?
- Spätestens innerhalb von 3 Tagen nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit müssen Ihre Mitarbeiter einen anerkannten Arzt aufsuchen. Die erste ärztliche Bescheinigung muss also innerhalb der ersten 3 Tage nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit ausgestellt werden.
- ihre Mitarbeiter sind verpflichtet, Ihnen jeden Monat ein von ihrem behandelnden Arzt unterzeichnetes ärztliches Attest zu übermitteln, in dem der Grad der Arbeitsunfähigkeit angegeben ist. Ein ärztliches Attest ist nämlich höchstens einen Monat lang gültig.
- Ihre Mitarbeiter müssen mit dem Versicherer und den von ihm beauftragten Dritten (Care Manager, Gesundheitsmanager, Ärzte usw.) zusammenarbeiten.
- Sie müssen außerdem spätestens innerhalb von 6 Monaten nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit einen Antrag auf Leistungen bei der zuständigen Invalidenversicherung stellen. Hierzu erhalten Ihre Mitarbeiter die erforderlichen Formulare per Post und Sie werden parallel dazu informiert.
- Bei einem Auslandsaufenthalt müssen Ihre Mitarbeiter vorab einen Antrag an den Versicherer stellen, indem sie sich mit dem zuständigen Sachbearbeiter in Verbindung setzen. Dies sollte mindestens 20 Tage vor der Abreise geschehen.
5) Welche wichtigen Informationen müssen Sie bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit Ihrem arbeitsunfähigen Mitarbeiter kennen?
- Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses muss Ihrem zugewiesenen Manager umgehend mitgeteilt werden.
- Dem Mitarbeiter wird ein Angebot für einen freien Wechsel in die Einzelversicherung zugesandt, das 90 Tage lang gültig ist.
- Wenn dieses Angebot angenommen wird, wird der Versicherungsschutz zu denselben Bedingungen fortgesetzt, die für die Person galten, als sie bei Ihrem Unternehmen angestellt war.
- Dieser Versicherungsschutz wird nun vollständig von der Person getragen und sie muss eine Prämie zahlen.
6) Von welcher Deckung für Erwerbsausfall bei Krankheit können Ihre arbeitslosen Mitarbeiter profitieren?
Die im Rahmenvertrag vorgesehene AMCAB-Erwerbsausfalldeckung für Arbeitslose gilt, sofern die Arbeitsunfähigkeit nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit dem Unternehmen beginnt. Wenn die Arbeitsunfähigkeit vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses beginnt, dann gelten die Regeln der individuellen Freizügigkeit (siehe Frage 6).
Um diese Deckung in Anspruch nehmen zu können, muss sich der Versicherte am ersten Werktag nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit einem der AMCAB angeschlossenen Unternehmen arbeitslos melden.
Diese Deckung umfasst eine Wartezeit von 30 Tagen, während der die Arbeitslosenkasse trotz der Arbeitsunterbrechung die Zahlung ihrer Taggelder (IJ) fortsetzt.
Ab dem 31. Tag übernimmt die AMCAB die Leistungen ohne Unterbrechung auf der Grundlage der Tagessätze, die der Versicherte als Arbeitsloser erhält.
Die Dauer des Leistungsanspruchs beträgt 730 Tage innerhalb eines Zeitraums von 900 Tagen, sofern der Saldo des Anspruchs auf Arbeitslosengeld ausreichend ist.
Wenn ein Versicherter beispielsweise nur noch einen Anspruch von 180 Tagen bei der Arbeitslosigkeit hat, kann die AMCAB die Zahlung des Tagegelds nach 180 Tagen nicht fortsetzen, da zu diesem Zeitpunkt die Krankschreibung keinen Einkommensverlust mehr verursacht.
7) Wo kann Ihr Mitarbeiter nützliche Informationen im Zusammenhang mit einer Arbeitsunterbrechung, einem Auslandsaufenthalt usw. finden?
Besuchen Sie die Seite FAQ Arbeitsunfähigkeit: Antworten auf häufig gestellte Fragen – Groupe Mutuel.