Der Wettbewerb wird vom Bureau des Métiers veranstaltet (nachfolgend: der Veranstalter).
Die Teilnahme ist kostenlos und setzt die vorbehaltlose Zustimmung zu diesen Allgemeinen Bedingungen voraus.
2. Wettbewerbsablauf
Für die Beteiligung am Wettbewerb muss ein Foto eingesandt werden, auf dem die Anzeigen zu Präventionsmassnahmen und die Mitarbeitenden in den Räumen des Unternehmens zu sehen sind.
Jedes Unternehmen kann nur ein Foto zusenden.
Die Teilnahme ist vom 01.03.2026 bis 30.06.2026 offen.
Der Gewinner wird von einer internen Jury gekürt. Die Auswahlkriterien werden vom Veranstalter festgelegt
Der Entscheid der Jury ist endgültig. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen
3. Teilnahmebedingungen
Der Wettbewerb ist ausschliesslich Unternehmen vorbehalten, die zum Zeitpunkt ihrer Teilnahme Mitglied des Bureaus des Métiers sind.
Durch die Teilnahme am Wettbewerb berechtigt das Unternehmen den Veranstalter im Rahmen seiner Kommunikation das zugesandte Foto kostenlos und ohne begrenzte Dauer zu verwenden.
Diese Befugnis umfasst insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Veröffentlichung, Verbreitung und Adaptation des Fotos auf jedwedem aktuellen oder künftigen Träger, namentlich auf der Website, in den sozialen Netzwerken sowie in gedruckten oder digitalen Unterlagen.
4. Garantien der teilnehmenden Unternehmen
Das teilnehmende Unternehmen übernimmt die gesamte Verantwortung für das übersandte Foto. Es gewährleistet insbesondere:
- über das Urheberrecht am Foto zu verfügen;
- keine Rechte von Dritten durch das Foto zu verletzen (insbes. Urheberrechte, Persönlichkeitsrechte, Bildrechte);
- die vorherige Einwilligung der auf dem Foto abgebildeten Personen für die Aufnahme und die Nutzung unter diesen Bedingungen erhalten zu haben.
Das Unternehmen haftet für alle Ansprüche von Dritten im Zusammenhang mit dem zugesandten Foto und entsprechende Folgen.
5. Gewinn
Der Preis besteht aus einer Unterstützung im Wert von CHF 2’000, die in Form eines Rabatts bei einem vom OrganDer Preis besteht aus einer Unterstützung im Wert von CHF 2’000.– in Form eines Preisnachlasses bei einem anerkannten Partner des Veranstalters. Sie ist für die Umsetzung von Ergonomiemassnahmen (Risiko- und Haltungsanalyse, Lösungsvorschläge und Tests von Material) vorgesehen. Die AMCAB stellt den Kontakt zum Partner sicher.
Diese Unterstützung:
- ist ausschliesslich beim anerkannten Partner des Veranstalters gültig;
- kann nicht in bar ausbezahlt werden;
- kann nicht gegen einen anderen Gewinn eingetauscht werden;
- führt zu keiner direkten Auszahlung an den Gewinner;
- kann nicht an Dritte übertragen oder weiterverkauft werden;
- ist 12 Monate ab Bekanntgabe des Ergebnisses gültig.
Der Veranstalter übernimmt keine Verantwortung für die vom Partner erbrachten Leistungen.
6. Störung des Ablaufs
Unter Beachtung der Interessen der teilnehmenden Unternehmen, behält sich der Veranstalter das Recht vor, den Wettbewerb jederzeit ohne Mitteilung und Rechtfertigung zu unterbrechen, zu ändern oder abzusagen.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor ohne Mitteilung und Rechtfertigung teilnehmende Unternehmen, die versuchen die Teilnahmebedingungen oder den Wettbewerb zu manipulieren und/oder, die gegen diese allgemeinen Bedingungen verstossen, vom Wettbewerb auszuschliessen.
Bei Unterbrechung, Änderung, Absage oder Ausschluss des Wettbewerbs trägt der Veranstalter keine Haftung. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
7. Anwendbares Recht
Der Wettbewerb untersteht dem Schweizer Recht.