Pensionskasse CAPAV

Die paritätische Pensionskasse des Bauhandwerks des Kantons Wallis (CAPAV) hat zum Ziel, das Personal der angeschlossenen Arbeitgeber gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod zu versichern. Als bei der Westschweizer BVG- und Stiftungsaufsichtsbehörde registrierte Pensionskasse beteiligt sich die CAPAV an der Umsetzung des durch das BVG eingeführten Versicherungsobligatoriums(2. Säule).

Über 1’300 versicherte Arbeitgeber

Mehr als 1’300 Arbeitgeber versichern heute ihr Personal bei der CAPAV. Es handelt sich um Unternehmen, die Mitglieder der Gründerverbände des Bureau des Métiers sind, sowie um Verbände, die später aufgenommen wurden. Auch selbstständige Personen oder Unternehmen, die nicht Mitglied der betreffenden Verbände sind, können der CAPAV beitreten. Die Kasse gehört zu den Sozialversicherungen, die vom Bureau des Métiers verwaltet werden.

Das von der CAPAV angewandte Finanzsystem ist das des Kapitaldeckungsverfahrens. Sie finanziert ihre Leistungen hauptsächlich durch die Beiträge der Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie durch Erträge aus Kapitalanlagen. Sie bietet die Wahl zwischen vier Versicherungsplänen (Standard, Plus, Optimal und Super).

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