
Diese Dienste werden vom 19. Dezember 2025 um 12:00 Uhr bis zum 6. Januar 2026 um 7:00 Uhr gesperrt sein.
In diesem Zeitraum können keine Transaktionen durchgeführt werden und die Arbeitslosenkassen werden keine Überweisungen vornehmen.
Um dieser Unterbrechung vorausschauend zu begegnen, laden wir die Unternehmen ein, die offiziellen Informationen auf folgenden Websites einzusehen:
Gekündigte oder arbeitsuchende Mitarbeiter müssen unbedingt vor dem 19. Dezember 2025 um 12:00 Uhr die offiziellen Empfehlungen einhalten, um jedwede Verspätung oder administrative Komplikation zu vermeiden.
Für zusätzliche Informationen können sich die Arbeitgeber, wie auch ihre betroffenen Mitarbeiter an ihr zuständiges RAV wenden.
Quelle: arbeit.swiss

