Herbstsession der Eidgenössischen Räte: Kartellgesetz führt weiterhin zu Differenzen zwischen den Räten

In der Herbstsession behandelten die Räte mehrere Geschäfte, die für die Unternehmen und die Bauindustrie von grosser Bedeutung sind. Das zentrale Thema der Session war die Revision des Kartellgesetzes (KG), mit einem durchwachsenen Ergebnis. Während constructionromande das positive Votum des Nationalrats begrüsst, ist man erstaunt, dass der Ständerat zögert, ihm zu folgen.

Suissetec, die Lobby des Baunebengewerbes in der Schweiz, sieht nur gute Gründe, sich gegen die Abschaffung der Steuer, über die am 28. September abgestimmt wird, zu stellen.

Herbstsession der Eidgenössischen Räte: Kartellgesetz führt weiterhin zu Differenzen zwischen den Räten

Revision des KG – Gegenstand 23.047

Dieser Entwurf ist für die Unternehmen absolut grundlegend. Er wurde 2023 vom Bundesrat vorgelegt und geht insgesamt in die richtige Richtung, auch wenn bei einigen Elementen noch weitere Präzisierungen von Vorteil wären.

Der Kern der Revision besteht in der Änderung von Artikel 5 des KG, mit der die derzeitige Praxis ausgeglichen werden soll, indem vorgesehen wird, dass eine inkriminierte Praxis von Fall zu Fall analysiert werden muss, um ihre Rechtswidrigkeit festzustellen, wie dies zwischen 1996, dem Jahr des Inkrafttretens des KG, und 2016 die Norm war. Im Jahr 2016 fällte das Bundesgericht einen sehr
kontroverses Urteil (BGE „Gaba“), das eine komplette Kehrtwendung zur vorherrschenden Praxis und Rechtsprechung darstellte
bis dahin und führte die automatische Unzulässigkeit bestimmter Arten von Vereinbarungen ein. Dieser Automatismus gilt auch für Vereinbarungen, die keine negativen Auswirkungen auf den Wettbewerb haben oder diesen sogar verstärken. Die Schweiz hat seitdem das strengste Kartellrecht aller Zeiten, ohne jegliche Schutzmechanismen, wie sie in anderen Staaten oder der Europäischen Union gelten.

Die Rechtsprechung ist generell der Entwicklung unterworfen. Das KG bildet hier keine Ausnahme. Die aktuelle Praxis, die sich aus dem BGE „Gaba“ ergibt, führt jedoch zu erheblichen Ungleichgewichten. Die Revision sollte die Gelegenheit bieten, diese Auswüchse zu korrigieren und das Schweizer Recht wieder mit dem vergleichbar zu machen, was anderswo praktiziert wird. Die Debatten in den Räten sind jedoch hitzig. Während der Nationalrat in Bezug auf Artikel 5 eine willkommene Kompromissposition eingenommen hat, ist sich der Ständerat zwar des Problems bewusst, zögert aber derzeit, eine Gesetzesänderung in Betracht zu ziehen, und beschränkt sich auf die Hoffnung, dass die Behörden künftig mit mehr Umsicht handeln werden. Aber wie das Sprichwort sagt, machen Versprechungen die Narren fröhlich, und sollte das Gesetz nicht präzisiert werden, wird die Wettbewerbskommission dies als Bestätigung ihrer bisherigen Praxis interpretieren. Diese Revision des KG bleibt zweifellos notwendig.

constructionromande begrüßt daher die Annahme eines ausgewogenen Kompromissvorschlags durch den Nationalrat
in Bezug auf Artikel 5 des Entwurfs und ermutigt den Ständerat nachdrücklich, dieser Entscheidung zu folgen.

PFAS haben die Kammern stark beschäftigt

Diese Session bot den beiden Räten die Gelegenheit, eine Vielzahl von Geschäften im Zusammenhang mit der Thematik der per- und polyfluoroalkylierten Substanzen (PFAS) zu behandeln. Besteuerung, Rückverfolgbarkeit, sektorale Reduktionsmaßnahmen usw. – all diese Wege wurden erforscht und sind Zeichen dafür, dass sich die politische Welt große Sorgen um dieses Thema macht. An sich ist es natürlich positiv, dass die Behörden die in der Bevölkerung aufkommenden Ängste ernst nehmen. Das Thema PFAS gibt derzeit Anlass zu Analysen und Handlungsvorschlägen sowohl in der Schweiz als auch in der Europäischen Union. Ebenso wäre es nicht wünschenswert, ein Problem zu ignorieren, wenn die fraglichen Stoffe eine Gefährlichkeit aufweisen sollten. Es ist jedoch wichtig, nicht überstürzt zu handeln. Wenn in Zukunft wahrscheinlich Maßnahmen ergriffen werden müssen, muss sichergestellt werden, dass diese auf soliden wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen, und je nachdem, wie schnell sie eingeführt werden, muss vermieden werden, dass sie zu Wettbewerbsverzerrungen zwischen schweizerischen und europäischen Unternehmen führen. Das „Swiss finish“-Syndrom lauert immer noch..

Quelle: constructionromande
Nicolas Rufener

Zurück

Ärztliche Gefälligkeitsbescheinigungen: Bundesrat beschränkt sich auf Sensibilisierung

Weiter

Der UBS Summit Award ging an GRAU Electricité SA mit Sitz in Monthey.

Einwilligung zur Verwendung von Cookies
Indem Sie Ihren Besuch auf dieser Website fortsetzen, erklären Sie sich mit der Verwendung von Cookies zur Verbesserung Ihres Nutzererlebnisses und zur Erstellung von Besuchsstatistiken einverstanden. Über nachstehende Schaltflächen können Sie Ihre Cookie-Einstellungen anpassen.
Meine Einstellungen