
Die wichtigsten geplanten Massnahmen sind:
- Vereinfachung der administrativen Schritte: Die Bewilligungspflicht für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit wird durch eine einfache Meldepflicht ersetzt;
- Erleichterungen für Arbeitgeber: Die Einstellungsverfahren werden schneller und weniger schwerfällig gestaltet;
- Teilnahme an lntegrationsmassnahmen: Personen mit Status S können an Programmen teilnehmen, die ihre Eingliederung oder Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt fördern.
Die Änderungen der Verordnungen treten am 1. Dezember 2025 in Kraft. Detaillierte Informationen sind auf der Website des Bundes unter folgenden Links verfügbar: news.admin.ch und easygov.swiss.
Ansprechpersonen:
Karim Asaas, Büro für berufliche Eingliederung (027 607 21 01 / karim.asaas@admin.vs.ch)
Gilles Clerc, RAV-Ansprechperson für Arbeitgeber (027 606 93 42 / gilles.cIerc@admin.vs.ch)
Quelle: Schweizerische Eidgenossenschaft
