
Konkret beruht das BVG auf :
- den geteilten Beiträgen zwischen Arbeitgeber und Versichertem
- dem Altersguthaben, das während des gesamten Berufslebens angespart wurde
- den Finanzleistungen im Fall von Rente, Invalidität, oder zugunsten von Hinterbliebenen
Das Gesetz legt einen Mindestrahmen fest. Vorsorgeeinrichtungen wie die CAPAV wenden diese Regeln an, und ergänzen sie durch ihr Vorsorgereglement, das insbesondere Folgendes festlegt:
- das versicherte Einkommen,
- die Leistungen bei Risiko,
- die Modalitäten der Beitragszahlung und Finanzierung.
Es ist daher wesentlich, dass sowohl Versicherte als auch Arbeitgeber nicht nur die Grundsätze des BVG kennen, sondern auch die innerhalb ihrer Pensionskasse geltenden spezifischen Bestimmungen. Zu Beginn des Jahres einige Minuten zu investieren, um sich mit der II. Säule vertraut zu machen, ist ein erster Schritt hin zu einer nachhaltigen finanziellen Sicherheit. In den FAQ finden Sie bereits zahlreiche praktische Informationen.
Ein vertrauenswürdiger Partner
Die CAPAV verpflichtet sich zu einer sorgfältigen, transparenten und gesetzeskonformen Verwaltung und bleibt dabei stets nahe bei ihren angeschlossenen Betrieben und Versicherten. Ihre Teams stehen zur Verfügung, um Fragen zu beantworten und individuelle Situationen zu begleiten. Zögern Sie nicht, sie per Telefon, E-Mail oder Post zu kontaktieren.
Die eigene Vorsorge zu verstehen, dient ihrem Schutz.

