
Ein angemessener Zinssatz trägt direkt zu :
- zum Aufbau des Alterskapitals,
- zur Sicherung der künftigen Leistungen,
- zum Vertrauen der Versicherten in ihre Vorsorgeeinrichtung.
Die CAPAV wendet einen Zinssatz von 3 % auf die gesamten individuellen Konten an, wobei der überobligatorische Teil eingeschlossen ist. Dieser Entscheid geht über das vorgeschriebene BVG-Minimum hinaus.
Eine Entscheidung, basierend auf verantwortungsbewusster Verwaltung
Die Festlegung des Zinssatzes beruht auf einer umfassenden Analyse, insbesondere:
- der finanziellen Lage der Kasse,
- der Ergebnisse der Anlagepolitik,
- der gesetzlichen und reglementarischen Vorgaben,
- der Notwendigkeit Stabilität und Fortbestand der Leistungen langfristig zu sichern.
Die CAPAV bevorzugt in diesem Rahmen eine wachsame, nachhaltige und zukunftsorientierte Verwaltung im Sinne der Versicherten und der angeschlossenen Arbeitgebenden.
