BVG-Zinssatz 2025: Alle Guthaben im Jahr 2025 mit Zinsen von 3 % vergütet

Bei der beruflichen Vorsorge spielt der Zinssatz eine Hauptrolle: dank ihm kann sich das Altersguthaben der Versicherten Jahr für Jahr vermehren. Die Vorpensionierungskasse des Walliser Bauhandwerks (CAPAV) hat für 2025 beschlossen, einen Zinssatz von 3 % anzuwenden. Der Zinssatz ermöglicht die Vergütung der überwiesenen Gutschriften und ist massgebend für den Aufbau von Rentenkapital.

BVG-Zinssatz 2025: Alle Guthaben im Jahr 2025 mit Zinsen von 3 % vergütet

Ein angemessener Zinssatz trägt direkt zu :

  • zum Aufbau des Alterskapitals,
  • zur Sicherung der künftigen Leistungen,
  • zum Vertrauen der Versicherten in ihre Vorsorgeeinrichtung.

Die CAPAV wendet einen Zinssatz von 3 % auf die gesamten individuellen Konten an, wobei der überobligatorische Teil eingeschlossen ist. Dieser Entscheid geht über das vorgeschriebene BVG-Minimum hinaus.

Eine Entscheidung, basierend auf verantwortungsbewusster Verwaltung

Die Festlegung des Zinssatzes beruht auf einer umfassenden Analyse, insbesondere:

  • der finanziellen Lage der Kasse,
  • der Ergebnisse der Anlagepolitik,
  • der gesetzlichen und reglementarischen Vorgaben,
  • der Notwendigkeit Stabilität und Fortbestand der Leistungen langfristig zu sichern.

Die CAPAV bevorzugt in diesem Rahmen eine wachsame, nachhaltige und zukunftsorientierte Verwaltung im Sinne der Versicherten und der angeschlossenen Arbeitgebenden.

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