
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 6. Juni 2025 den in Beantwortung des Postulats „Finanzierungslösungen für die energetische Gebäudesanierung“ erstellten Bericht verabschiedet. Der Bericht kommt zum Schluss, dass es derzeit nicht nötig ist, neben den bestehenden Finanzierungswegen und Förderprogrammen weitere finanzielle Anreize zu schaffen, um die energetische Sanierung von Gebäuden sicherzustellen. Es bleibt abzuwarten, ob das Klima- und Innovationsgesetz und das revidierte CO2-Gesetz, die kantonalen Gesetzgebungen sowie die Zunahme von Vorzugsangeboten für energetische Gebäudesanierungen, die bei der Vergabe von Hypotheken angeboten werden, einen Einfluss auf die Praxis in diesem Bereich haben werden.
QUELLE: Schweizerische Eidgenossenschaft