Ärztliche Gefälligkeitsbescheinigungen: Bundesrat beschränkt sich auf Sensibilisierung

Als Reaktion auf ein Postulat des Walliser Nationalrats Philippe Nantermod urteilt der Bundesrat leider, dass das geltende Recht ausreicht, um medizinische Gefälligkeitszeugnisse zu bekämpfen.

Ärztliche Gefälligkeitsbescheinigungen: Bundesrat beschränkt sich auf Sensibilisierung

Das geltende Recht ist ausreichend, um gegen medizinische Gefälligkeitszeugnisse vorzugehen, die ein marginales Phänomen darstellen. Dies geht aus einem Bericht hervor, der am Mittwoch vom Bundesrat verabschiedet wurde. Der Bundesrat unterstützt jedoch eine stärkere Sensibilisierung von Arbeitgebern und Ärzten in dieser Frage.

Der Bericht wurde aufgrund eines Postulats von Philippe Nantermod (FDP) verfasst. Der Walliser forderte, mögliche Maßnahmen zur Bekämpfung dieses Phänomens zu evaluieren und eine Statistik über nachgewiesene Betrugsfälle zu erstellen.

Quelle: Le Nouvelliste

Bildnachweis: KEYSTONE / ALESSANDRO DELLA VALLE

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