- arbeitgeber und Arbeitnehmer über die Bestimmungen des GAV und das Arbeitsrecht im Allgemeinen beraten;
- bei Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern als Vermittler auftreten;
- sich an der Bekämpfung der Schwarzarbeit beteiligen;
- bekämpfung von unlauterem Wettbewerb und Unterbietungen;
- förderung der beruflichen Bildung ;
- für die Einhaltung der Bestimmungen von Gesamtarbeitsverträgen sorgen ;
- alle zweckdienlichen Maßnahmen zur Verteidigung der Interessen der Berufsgruppen ergreifen.
Im Bauhandwerk des Kantons Wallis sind die Paritätischen Berufskommissionen in den folgenden Sektoren tätig:
- holz
- gipser und Maler
- bodenleger
- elektroinstallationen
- technik Gebäudehülle
- metallbau und industrielle Rohrleitungen
- landschaftsbau
- reinigung
- hafner und Rauchfangkehrer
- schornsteinfeger