Paritätische Berufskommissionen (PBK)

Die Sozialpartner haben für jeden Beruf, für den ein Gesamtarbeitsvertrag (GAV) gilt, eine Paritätische Berufskommission (PBK) eingerichtet, deren Aufgabe es insbesondere ist, :

  • arbeitgeber und Arbeitnehmer über die Bestimmungen des GAV und das Arbeitsrecht im Allgemeinen beraten;
  • bei Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern als Vermittler auftreten;
  • sich an der Bekämpfung der Schwarzarbeit beteiligen;
  • bekämpfung von unlauterem Wettbewerb und Unterbietungen;
  • förderung der beruflichen Bildung ;
  • für die Einhaltung der Bestimmungen von Gesamtarbeitsverträgen sorgen ;
  • alle zweckdienlichen Maßnahmen zur Verteidigung der Interessen der Berufsgruppen ergreifen.

Im Bauhandwerk des Kantons Wallis sind die Paritätischen Berufskommissionen in den folgenden Sektoren tätig:

  • holz
  • gipser und Maler
  • bodenleger
  • elektroinstallationen
  • technik Gebäudehülle
  • metallbau und industrielle Rohrleitungen
  • landschaftsbau
  • reinigung
  • hafner und Rauchfangkehrer
  • schornsteinfeger

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