Baugarantien und Kautionen

Die Mitgliedsunternehmen der Berufsverbände des Bureau des Métiers können dank der mit dem Centre de Cautionnement et de Financement du canton du Valais (Le CCF SA) gefundenen Partnerschaft von besonders günstigen Tarifen bezüglich der Baugarantien profitieren.

Bei einem Erstantrag sind bestimmte Unterlagen sowie die Finanzlage des Unternehmens erforderlich, damit die CCF AG den Eintrag des Unternehmens in das Bürgschaftsregister bestätigen kann. Sobald diese Formalität erfüllt ist, erfolgt die Gewährung von Garantien anschließend äußerst schnell.

Baugarantien verstehen.

Baugarantien im Sinne der SIA-Norm 118 sind selbstschuldnerische Bürgschaften, die die Rückerstattung des 10 %igen Abzugs von der Schlussrechnung ermöglichen. Dennoch ist es derzeit nicht ungewöhnlich, dass Generalunternehmer oder andere Bauherren Bauabschlussgarantien für einen längeren Zeitraum als den in der Norm vorgesehenen Zeitraum von 2 Jahren verlangen. Unter bestimmten Bedingungen und wenn ein Unternehmen angemessene Eigenkapital- und Finanzergebnisse vorweisen kann, kann es Garantien von bis zu 5 Jahren erhalten.

Sicherstellen, dass die Arbeiten ordnungsgemäß durchgeführt werden.

Erfüllungsgarantien, sind Garantien, die vom Bauherrn gefordert werden, der sich gegen das finanzielle Risiko absichern will, dass das Unternehmen die geplanten Arbeiten nicht fertigstellen kann. Es handelt sich um eine Verpflichtung, die sicherstellen soll, dass alle vertraglichen Verpflichtungen des Bauunternehmers eingehalten werden. Sie macht üblicherweise 10 % des Vertragswerts aus. Die in der Verpflichtung festgelegte Gültigkeitsdauer entspricht dem im Vertrag vorgesehenen Enddatum, zu dem noch eine Frist für die Feststellung eines möglichen Mangels hinzukommt.

Sichern Sie die geleisteten Anzahlungen.

Anzahlungsgarantien, sind Garantien, mit denen sich der Bauherr gegen das finanzielle Risiko absichern will, dass er Anzahlungen geleistet hat, ohne dass die Arbeiten tatsächlich ausgeführt wurden. Die CCF AG verpflichtet sich, dem Bauherrn die Rückgabe seiner geleisteten Anzahlung(en) zuzusichern, falls der Bauunternehmer seine vertraglichen Lieferverpflichtungen nicht oder nicht vollständig erfüllt. Die in der Verpflichtungserklärung festgelegte Gültigkeitsdauer entspricht dem Datum der vertraglich vereinbarten Lieferung des Objekts. Die Verpflichtung enthält außerdem eine Klausel, nach der sie bei Eingang der entsprechenden Anzahlung auf dem vom Unternehmer geführten Konto in Kraft tritt.

Weitere Informationen über die von der CCF SA gewährte finanzielle Unterstützung für Unternehmen finden Sie auf folgender Seite: www.ccf-valais.ch

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